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Der neue Bericht von Grevio, dem Expert*innengremium des Europarats zu Gewalt gegen Frauen, würdigt die Fortschritte Österreichs bei der Anpassung der Gesetzgebung an die Istanbul-Konvention. Insbesondere Maßnahmen gegen frauenfeindliche Kommentare und Online-Belästigung wurden positiv hervorgehoben. Seit dem letzten Bericht vor sieben Jahren gab es Verbesserungen im Schutz, in der Unterstützung und in der Gerechtigkeit für betroffene Frauen.

 

Aber was ist die Istanbul Konvention?

2011 kam der Europarat zu dem Beschluss, die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen als völkerrechtlich bindendes Instrument zur Verbesserung des Opferschutzes, der Prävention und Strafverfolgung von Täter*innen zu verabschieden. Auch die Gleichstellung der Geschlechter ist verfassungsrechtlich darin verankert.

Das Gewaltschutzgesetz von 2019, das Fallkonferenzen wieder einführte und Gewaltpräventionsberatung für Täter implementierte, wurde als besonders wirksam bewertet. Kritisch wurde jedoch angemerkt, dass Kinderbetreuungsstätten nicht systematisch über Schutzmaßnahmen informiert werden. Zudem wird die Schulung von Familienrichter*innen hinsichtlich der Auswirkungen häuslicher Gewalt auf Kinder als notwendig erachtet.

Grevio betont die anhaltend hohe Zahl von Femiziden in Österreich und sieht den leichten Zugang zu gewalttätiger Online-Pornografie als einen Risikofaktor für sexuelle Gewalt. Präventionsmaßnahmen und Sensibilisierungsprogramme werden als Gegenmaßnahmen empfohlen.

Abschließend fordert Grevio eine bessere Finanzierung von NGOs und mehr Anstrengungen zur Bekämpfung von Geschlechterstereotypen und patriarchalischen Einstellungen. Die Istanbul-Konvention, seit 2014 in Österreich in Kraft, bleibt ein zentraler Leitfaden für diese Maßnahmen.