Im Jahr 2023 gab es zwei Jubiläen wichtiger Meilensteine für die Menschenrechte: Zum einen das 75-jährige Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in der konstatiert wurde, dass Leben, Freiheit und Sicherheit grundlegende Rechte eines Menschen sind und die Wahrung der Menschenrechte Grundlage für Gerechtigkeit, Freiheit und Frieden in der Welt ist. Zum anderen wurde an das 30-jährige Jubiläum der Wiener Menschenrechtskonferenz erinnert.
Im Round Table „Menschenrechte: 30 Jahre Wiener Weltkonferenz und aktuelle Entwicklungen“ am 30. Jänner 2024 stellte uns Botschafterin Mag.a Ulrike Butschek zentrale Aspekte der Wiener Weltkonferenz vor. Zudem gewährte sie Einblicke in die Entwicklung des Menschrechtsschutzes sowie in die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen, insbesondere in Hinblick auf Frauenrechte. Botschafterin Mag.a Ulrike Butschek ist Leiterin der Abteilung für Menschenrechte und Volksgruppenangelegenheiten im Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten.
Vor über dreißig Jahren fand von 14. bis 25. Juni 1993 in Wien die von den Vereinten Nationen veranstaltete Weltkonferenz über Menschenrechte statt. Vertreter:innen aus über 170 Ländern kamen zusammen, um sich nach der Zeit des Kalten Kriegs vereint für den Schutz der Menschenrechte einzusetzen und aus den Versprechen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte eine operative Realität zu machen.
Ein wichtiges Ergebnis der Konferenz war laut Botschafterin Mag.a Butschek das Festhalten an der Universalität der Menschenrechte. Gerade diese Universalität werde heute oft infrage gestellt und Menschenrechte fälschlicherweise als westliches Konzept dargestellt. Insbesondere stellt die Wiener Erklärung klar, dass die Förderung und der Schutz der Menschenrechte die Verantwortung der Regierungen innerhalb ihrer nationalen Hoheitsgrenzen, Menschenrechte aber eine Angelegenheit von internationalem Interesse sind (d. h. Einschränkung des Prinzips der Nichteinmischung). Die Gemeinschaft der Staaten wurde beauftragt, bei schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen zusammenzuarbeiten und Mechanismen zu schaffen, um Menschenrechtsverletzungen auf internationaler Ebene anzugehen. Damit wurde die Zusammenarbeit zwischen Staaten und internationalen Organisationen zum Schutz der Menschenrechte weltweit festgeschrieben. Darüber hinaus wurden auch explizit Frauenrechte als Menschenrechte festgeschrieben und wichtige Aussagen u.a. zu Rechten von Indigenen und Kindern getroffen. Letztendlich wurde als zentrales Ergebnis der Konferenz die Erklärung und das Aktionsprogramm von Wien („Vienna Declaration and Programme of Action“ – „VDPA“) verabschiedet. Zudem begründete die Konferenz die Einrichtung des Amts des Hohen Kommissars für Menschenrechte bei den Vereinten Nationen.
Botschafterin Mag.a Butschek betonte im Gespräch die Wichtigkeit der Teilnahme von ca. 1.500 zivilgesellschaftlichen Organisationen bei der Konferenz: „Man kann die Rolle der Zivilgesellschaft gar nicht überbewerten. Es braucht gesellschaftlichen Druck. Wenn sich damals nicht mehr als 1.000 zivilgesellschaftliche Organisationen aktiv eingebracht hätten, hätte das Ergebnis sicher anders ausgesehen“.
Hinsichtlich des aktuellen Standes der Menschenrechte ist die Bilanz zwiespältig: Beispielsweise sind gerade im Bereich der Frauenrechte Rückschritte zu konstatieren. Außerdem werfen aktuelle Themen wie Klimawandel und technologische Entwicklungen neue Fragestellungen auf. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), die Handhabung des Datenschutzes, der Missbrauch von Social Media, Hassreden, die Grenzen der Meinungsfreiheit – all diese Themen betreffen Menschenrechte und es zeigt sich, dass von diesen Entwicklungen Frauen in besonderem Ausmaß betroffen sind.
Botschafterin Mag.a Ulrike Butschek rief in Erinnerung, dass Rechte und Freiheiten nie als selbstverständlich betrachtet werden sollten, sondern dass immer um sie gekämpft werden müsse. Auch das Wissen um Rechte und Freiheiten sei nicht selbstverständlich, es gebe besorgniserregende Lücken, weshalb eine verstärkte Bildungsarbeit zu Menschenrechten essenziell sei. Menschenrechte seien keine Erfindung des Westens, sondern universell. Es sei wichtig, Menschenrechte nicht als zusätzliche Hürde zu sehen, sondern „als Präventionsinstrument, als Schlüssel für Lösungen für globale Herausforderungen und Frieden“.