Am 25. November 2024, im Rahmen der jährlichen UN Women Kampagne „Orange the World“, hatten wir die Ehre, zwei herausragende Expertinnen zu einem Round Table über das Thema „Sexuelle Belästigung: Grenzüberschreitungen am Arbeitsplatz“ zu empfangen.

Unsere Gästinnen, MMag.a Nina Alice Bauregger, MBA, Geschäftsführerin der Austrian Leadership Academy, und Mag.a Birgit Moser-Kadlac, Leiterin des Bereichs Human Resources bei der ProSiebenSat.1PULS 4 ATV Gruppe, boten tiefgehende Einblicke in ein Thema, das nach wie vor viele betrifft und doch oft tabuisiert wird.

Dimensionen der sexuellen Belästigung

Laut einer EU-weiten Studie haben 46 % der Frauen im Laufe ihres Lebens sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erfahren – und auch Männer sind betroffen. Sexuelle Belästigung tritt in unterschiedlichen Formen auf: verbal, physisch oder emotional. Die Grenzen können implizit oder explizit überschritten werden, häufig getarnt durch vermeintlichen Humor oder Scherze. Diese Bagatellisierung erschwert es Betroffenen oft, das Unbehagen anzusprechen.

MMag.a Nina Alice Bauregger, MBA, definierte die vier zentralen Kennzeichen sexueller Belästigung, basierend auf der Gleichbehandlungsanwaltschaft:

    1. Das Verhalten ist der sexuellen Sphäre zuzuordnen.
    2. Es ist unerwünscht.
    3. Es wird als objektive Würdeverletzung eingeschätzt.
    4. Es beeinträchtigt das Arbeitsumfeld.

Herausforderungen für Betroffene

Häufig schweigen Betroffene aus Angst vor Konsequenzen oder mangelndem Verständnis. Hierarchische Strukturen und die Sorge vor Repressalien erschweren es zusätzlich, Grenzüberschreitungen offenzulegen. Dabei sind die Folgen für die psychische und physische Gesundheit erheblich: Scham, Wut, Schuldgefühle, Schlafstörungen und Depressionen können auftreten.

Verantwortung der Arbeitgeber

Die Expertinnen betonten, dass Arbeitgeber nicht nur eine rechtliche Verpflichtung haben, sondern auch eine moralische Verantwortung tragen, sexuelle Belästigung vorzubeugen und konsequent zu handeln. Mag.a Birgit Moser-Kadlac unterstrich die Bedeutung individueller Vorgehensweisen:

„Die Interessen der betroffenen Person stehen immer im Mittelpunkt. Keine Reaktion darf zusätzliche Grenzen überschreiten.“

Das bedeutet, dass jede Maßnahme mit der betroffenen Person abgestimmt werden muss, es sei denn, es handelt sich um strafrechtlich relevantes Verhalten, das zur Anzeige gebracht werden muss.

Prävention und klare Haltung

Ein Schlüssel zur Prävention liegt in proaktiven Maßnahmen:

  • Interne Prozesse: Klare Handlungsleitfäden für den Umgang mit Vorfällen schaffen.
  • Schulungen: Sensibilisierung aller Mitarbeitenden und speziell der Führungskräfte.
  • Ansprechpersonen: Eine interne Kontaktstelle benennen, der sich Betroffene anvertrauen können.
  • Null-Toleranz-Politik: Diese Haltung bereits in der Zusammenarbeit mit externen Partnern über Code of Conducts kommunizieren.
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Fazit

MMag.a Nina Alice Bauregger, MBA, und Mag.a Birgit Moser-Kadlac machten unmissverständlich klar:

Der Umgang mit sexueller Belästigung ist eine Frage der Haltung. Unternehmen, die ihre Verantwortung ernst nehmen, setzen klare Zeichen für Respekt und Würde am Arbeitsplatz und schaffen ein Umfeld, in dem sich jede*r sicher fühlen kann. Das ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch ein entscheidender Faktor für ein positives Arbeitsklima und eine vertrauensvolle Unternehmenskultur.

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