Erklärung der Sonderbeauftragten von UN Women Afghanistan, Susan Ferguson, im UN-Hauptquartier in New York, zugeschaltet aus Kabul

Kabul – Für Frauen und Mädchen in Afghanistan zeichnete sich 2026 ohnehin bereits als ein äußerst schwieriges Jahr ab. Mit dem Konflikt im Nahen Osten und den anhaltenden Spannungen mit Pakistan verschärft sich die Lage nun weiter, viele sind zusätzlichem Leid und neuen Belastungen ausgesetzt.

Erst vor ein paar Tagen wurde in Kabul eine Einrichtung zur Behandlung drogenabhängiger Menschen durch einen Luftangriff pakistanischer Streitkräfte getroffen, dabei gab es zahlreiche Tote und Verletzte.

Wir schließen uns UNAMA an und sprechen den Angehörigen der Opfer unser tief empfundenes Beileid aus.

Nach dem Völkerrecht sind Angriffe auf Krankenhäuser und andere zivile Einrichtungen selbstverständlich streng verboten.

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Nach Einschätzungen aus vier besonders betroffenen Grenzbezirken zu Pakistan sind mindestens 64.000 Menschen von der militärischen Eskalation betroffen, etwas mehr als die Hälfte davon Frauen und Mädchen.

Darunter sind Tausende Familien, die erneut fliehen mussten, nachdem sie nach dem Erdbeben im August 2025 bereits ein halbes Jahr in provisorischen Lagern gelebt hatten. Unter ihnen befinden sich auch Frauen und Mädchen, die zuvor aus dem Iran oder aus Pakistan zurückgekehrt waren.

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Erste Analysen der Vereinten Nationen und ihrer Partner zeigen, dass Frauen derzeit vor allem Unterkünfte, medizinische Versorgung und sauberes Wasser benötigen.

UN Women arbeitet gemeinsam mit Partnerorganisationen daran, Frauen gezielt in die Bedarfserhebungen einzubeziehen, damit ihre Perspektiven berücksichtigt werden und sie besseren Zugang zu Hilfeleistungen erhalten.

Humanitäre Helferinnen an vorderster Front stehen unter enormem Druck. Sie sorgen sich um ihre eigene Sicherheit und unterstützen gleichzeitig andere.

Wir bekräftigen die Forderung von UNAMA nach einem sofortigen Ende der Kampfhandlungen, um weitere zivile Opfer zu verhindern, und appellieren an alle Konfliktparteien, ihre Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht einzuhalten.

Im Westen Afghanistans rechnen wir in den kommenden Wochen mit einem deutlichen Anstieg von Rückkehrenden aus dem Iran, darunter auch viele Frauen, die allein oder mit Kindern unterwegs sind.

Gemeinsam mit Schwesterorganisationen, darunter die IOM, bereitet sich UN Women darauf vor, zusätzliche Helferinnen an den Grenzen einzusetzen, um zurückkehrende afghanische Frauen bei Registrierung und Unterstützungsangeboten zu begleiten.

Denn in Afghanistan gilt: Leistungen für Frauen können nur von Frauen erbracht werden, sonst erreichen sie die Betroffenen oft gar nicht.

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Um diesen akuten Bedarf decken zu können, sind jedoch dringend zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich.

Neben der Vertreibung bereiten auch die wirtschaftlichen Folgen der Konflikte große Sorgen.

Frauen und Mädchen in Afghanistan können sich schlicht keinen weiteren wirtschaftlichen Rückschlag leisten.

Bereits jetzt sind mehr als 10,7 Millionen Frauen und Mädchen auf humanitäre Hilfe angewiesen.

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All dies geschieht in einem Land, in dem Frauen bereits mit der wohl schwersten Frauenrechtskrise weltweit konfrontiert sind.

Eine der jüngsten Entwicklungen ist Dekret Nr. 12 zu strafrechtlichen Verfahrensregeln. Es hebt die rechtliche Gleichstellung von Männern und Frauen auf und schafft die Grundlage dafür, dass Gewalt gegen Frauen im häuslichen Umfeld straffrei bleibt, indem es Bestrafungen durch Ehemänner, auch körperliche Gewalt, zulässt.

Zugleich wird es für Frauen noch schwieriger, Schutz oder rechtliche Unterstützung zu erhalten.

Wir sind über dieses Dekret zutiefst besorgt und fordern die De-facto-Behörden auf, sicherzustellen, dass Gesetze und politische Maßnahmen die Rechte von Frauen und Mädchen schützen und mit den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Afghanistans im Einklang stehen.

Mit Blick auf das Thema der diesjährigen Sitzung der Commission on the Status of Women, Zugang zur Justiz für alle Frauen und Mädchen, ist wichtig zu betonen, dass Frauen in Afghanistan bereits vor Dekret Nr. 12 mit erheblichen Hürden beim Zugang zur Justiz konfrontiert waren.

Neue Erkenntnisse von UN Women, UNAMA und der IOM, basierend auf landesweiten Befragungen im Dezember vergangenen Jahres, zeigen deutlich, dass vielen afghanischen Frauen sichere und wirksame Wege fehlen, um Konflikte zu klären oder Täter zur Verantwortung zu ziehen.

Nur 14% der befragten Frauen gaben an, Zugang zu formellen Mechanismen der Streitbeilegung zu haben, verglichen mit 53% der Männer.

UN Women fordert weiterhin, das Verbot aufzuheben, das afghanischen Mitarbeiterinnen und Auftragnehmerinnen der Vereinten Nationen den Zugang zu UN-Einrichtungen verwehrt.

Gleichzeitig bleibt klar: UN Women wird seine Arbeit in Afghanistan unter allen Umständen fortsetzen.

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Abschließend möchte ich auf ein besonders ernstes und anhaltendes Risiko hinweisen, die schleichende Normalisierung dieser Zustände.

Die Gefahr besteht darin, dass die Einschränkungen, denen Frauen hier ausgesetzt sind, als normal hingenommen werden.

Sobald wir beginnen, dies zu akzeptieren, verlieren wir den Glauben daran, dass Veränderung möglich ist, und wir nehmen das Ausmaß des Problems nicht mehr richtig wahr.

An die internationale Gemeinschaft, insbesondere an die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, die sich in New York zur Commission on the Status of Women versammelt haben, richtet sich daher ein klarer Appell: Bezeichnen Sie diese Situation nicht als normal.

Trotz aller Hindernisse zeigen afghanische Frauen weiterhin außergewöhnlichen Mut und große Entschlossenheit. Diese Haltung braucht es auch auf internationaler Ebene.

Veränderung ist möglich, aber nur, wenn die Welt weiterhin an der Seite afghanischer Frauen steht.

Vielen Dank.