Zugang zum Recht ist eine zentrale Voraussetzung wirksamer Gleichbehandlung, zeigt sich in der Praxis jedoch als vielschichtig und von unterschiedlichen Hürden geprägt. In unserem Round Table konnten wir beleuchten, welche Hindernisse sich in der Durchsetzung von Rechten und dem Zugang zum Justizsystem ergeben sowie aufzeigen, welche Maßnahmen ergriffen werden können.
Wir durften zu unserem Round Table Mag.a Birgit Gutschlhofer-Emerich und Mag.a Bianca Fadler als Expertinnen begrüßen. Mag.a Birgit Gutschlhofer-Emerich ist Juristin und leitet in der Gleichbehandlungsanwaltschaft den Bereich Zugang zum Recht. Mag.a Bianca Fadler ist Juristin mit abgelegter Anwaltsprüfung und Referentin der Abteilung Rechtsschutz in der Arbeiterkammer Wien mit der Spezialisierung im Gleichbehandlungsrecht und Mutterschutz.
Frau Mag.a Gutschlhofer-Emerich beleuchtete mit uns den Zugang zum Recht aus intersektionaler Perspektive und erläuterte die Aufgaben der Gleichbehandlungsanwaltschaft sowie der Gleichbehandlungskommission. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) ist eine Einrichtung, welche beim Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung angesiedelt ist, und sich für Gleichberechtigung einsetzt, indem von Diskriminierung betroffene Personen kostenlose und anonyme Beratung und Untertsützung erhalten. Etwa 66% der Anfragen an die GAW entspringen einer Diskriminierung in der Abeitswelt, 17% dem Bereich Güter, Dienstleistung und Wohnraum. Den häufigsten Grund für Anfragen bildet die Geschlechterdiskriminierung wovon 30% auf sexuelle Belästigung entfallen, gefolgt von Elternschaft und Equal Pay. Im letzten Berichtszeitraum ergab sich für die Fälle sexueller Belästigung eine Betroffenheit von Frauen zu 90%; über 90% der belästigenden Personen sind männlich. Leider genießen in Österreich nicht alle Diskriminierungsmerkmale denselben Schutz, so gibt es etwa bei Geschlechterdiskriminierung oder Altersdiskriminierung im Bereich Bildung drastische Lücken. Hierfür gibt es jedoch Bestrebungen, den Schutz auszuweiten.
Im Falle einer Diskriminierung stehen betroffenen Personen (sofern im Arbeitsumfeld erfolgend) verschiedene inner- und außerbetriebliche Anlaufstellen zur Verfügung. Betriebsintern können sie sich an den Betriebsrat oder an Vertrauenspersonen wenden. Extern bieten die Arbeiterkammer, Gewerkschaften, NGOs, Rechtsberater:innen sowie die GAW und die Gleichbehandlungskommission Unterstützung. Die GAW berät betroffene Personen umfassend über ihre Rechte und unterstützt sie dabei, die diskriminierende Stelle zu kontaktieren, Vergleiche zu erwirken oder rechtliche Schritte einzuleiten. Ein zentraler Schritt kann hierbei die Anrufung der Gleichbehandlungskommission sein. Dieses aus Vertreter:innen von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden zusammengesetzte Gremium beurteilt Diskriminierungsfälle kostenlos. Das resultierende Prüfungsergebnis ist zwar rechtlich nicht verbindlich, fungiert jedoch als eine Art Gutachten vor Gericht. Als fundierte Ersteinschätzung kann es zudem eine außergerichtliche Einigung maßgeblich begünstigen. Liegt eine Diskriminierung vor, haben betroffene Personen Anspruch auf Schadenersatz. Dieser umfasst sowohl Vermögensschäden – wie Gehaltseinbußen oder Therapiekosten – als auch den Ersatz des ideellen Schadens für die erlittene Würdeverletzung, welcher gesetzlich mit mindestens 1.000 € beziffert ist.
Frau Mag.a Fadler stellte die Arbeit der Rechtsschutzabteilung der AK Wien vor und zeigte anhand aktueller Einblicke aus der gerichtlichen Praxis auf, wie Frauen bei der Durchsetzung ihrer Rechte vor dem Arbeits- und Sozialgericht unterstützt werden können. Als Sozialpartnerin vertritt die Arbeiterkammer (AK) die Interessen aller unselbstständig Beschäftigten, was auch Lehrlinge, Personen in Karenz sowie Arbeitslose einschließt. Die AK bietet eine kostenlose Beratung, die intensiv in Anspruch genommen wird: Allein im Jahr 2025 wurden rund 2,3 Millionen Beratungsgespräche durchgeführt. Lässt sich eine Angelegenheit nicht außergerichtlich beilegen, besteht die Möglichkeit, bei der AK Rechtsschutz zu beantragen. Wird dieser in vollem Umfang gewährt, übernimmt die Rechtsschutzabteilung die Vertretung des Falls vor Gericht und übernimmt
auch das Prozesskostenrisiko für den Fall des Prozessverlustes – für die betroffene Person komplett kostenfrei. Die AK leistet hier einen entscheidenden Beitrag, indem sie durch die Übernahme des Prozesskostenrisikos die finanzielle Barriere für Betroffene abbaut.
Die rechtliche Verfolgung von Diskriminierungsfällen erweist sich in der Praxis aufgrund einer oft schwierigen Beweiswürdigung als hürdenreich, was betroffene Personen mitunter von rechtlichen Schritten abschreckt. Da Diskriminierung häufig in subtiler Form stattfindet, ist eine lückenlose Dokumentation aller Vorfälle ratsam. Das Sammeln von Nachrichten und das Verfassen von Gedächtnisprotokollen sind hierbei essenziell, um die Beweisführung, insbesondere vor Gericht, zu ermöglichen. Eine gerichtliche Durchsetzung vor dem Arbeits- und Sozialgericht ermöglicht es nicht nur, Schadenersatzansprüche einzufordern, sondern auch gerichtlich gegen eine unrechtmäßige Kündigung vorzugehen.
Abschließend blickten wir auf die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie, welche großes Potenzial bietet, um den Gender Pay Gap nachhaltig zu schließen und die ökonomische Gleichstellung zu fördern. Leider hat Österreich hierzu bisher nicht die erforderliche Umsetzung in nationales Recht geschaffen, weshalb die tatsächliche Ausgestaltung noch abzuwarten bleibt.
Gesamtheitlich hat sich in unserem Round Table gezeigt, dass es sowohl in der bestehenden Gesetzeslage noch deutliche Lücken gibt als auch die Durchsetzung des Rechts oft von Hürden geprägt ist, was angesichts der Statistiken der Diskriminierungsfälle meist zu Lasten von Frauen geht. Insofern gibt es durchaus Bedarf nach Verbesserungen, um einen gleichberechtigten Zugang zum Recht zu gewährleisten, für den sich sowohl die GAW als auch die AK tatkräftig einsetzen.
Hier finden Sie weitere nützliche Links:
Gleichbehandlungsanwaltschaft: https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at/unser-angebot/beratung-und-unterstuetzung.html
Arbeiterkammer: https://www.arbeiterkammer.at/kontakt